Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

 

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Teaser

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schwardt, Tanja

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401111
  • +49 1805 101170411
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 109
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Schwager, Lisa

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401112
  • +49 1805 101170434
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 111
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